Turnaround-Management: Das Ruder herumreißen

Was tun, wenn die Insolvenz droht? Mit einem durchdachten Turnaround-Management kann es gelingen, die Auswirkungen einer Krise abzuwenden oder zumindest zu mildern.

 
 
 

Die Corona-Pandemie macht es deutlich: In einer akuten Krisensituation ist rasches, überlegtes Handeln gefragt. Was bedeutet das für ein Unternehmen, das vor der Insolvenz steht, weil beispielsweise Umsätze und Gewinne einbrechen? Oder gar weil Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können? Das Zauberwort in solchen Fällen lautet: Turnaround-Management. Hiermit sind alle kurz- und langfristigen Maßnahmen gemeint, die eine Firma aus der Krise retten können.

 Wichtig zu wissen: Eine Unternehmenskrise verläuft in vielen Fällen schleichend. Sie ist oftmals das Ergebnis jahrelanger strategischer Fehlanpassungen. Erste Anzeichen werden häufig nicht wahrgenommen oder – falls doch – ignoriert. Viele Entscheider erkennen erst dann die Krise als solche, wenn Liquiditätsengpässe auftreten. Dabei ist dieser Zustand, also die Liquiditätskrise, nur die vorletzte von insgesamt sechs Phasen, die ein von der Insolvenz bedrohtes Unternehmen typischerweise durchläuft. Zuvor können etwa schon Unstimmigkeiten in der Geschäftsführung aufgetreten sein (Stakeholder-Krise), möglicherweise ist es bereits zum Verlust von Marktanteilen gekommen (strategische Krise), die Umsätze können gesunken sein (Rentabilitätskrise) oder das Betriebsergebnis ist ins Minus gerutscht (Ertragskrise).

„Zuallererst gilt es eine Bestandsaufnahme zu machen und sich die Frage zu stellen: In welcher Krise befindet sich mein Betrieb?“, sagt Rechtsanwalt Markus Küthe. Ausgehend davon müssen Ziele abgesteckt, Strategien entwickelt und Maßnahmen definiert und ergriffen werden. Und das alles möglichst zügig. Tunlichst bevor die nächste Phase der Krise einsetzt, an deren Ende die Insolvenz steht. Kurzfristiges Handeln gehört für Kanzleien wie Heidemann Küthe, die auf Turnaround und Insolvenzberatung spezialisiert sind, zum Tagesgeschäft. „Wir sind quasi die Feuerwehr. Oft kommt ein dringender Anruf und kurz darauf sitzen wir im Auto auf dem Weg zum Mandanten.“ Dabei sei externe Unterstützung auch längst schon zu einem früheren Zeitpunkt ratsam, um Schlimmeres zu vermeiden.

Nach einer ersten Analyse vor Ort müssen in vielen Fällen bereits Ad-hoc-Entscheidungen getroffen werden. „Nicht selten gilt es dabei auch regelrechte Schockstarren seitens der Entscheider zu überwinden“, so Küthe weiter. Aufgabe von ihm und seinem Kanzleipartner Dr. Georg Heidemann sei es also, dem Mandanten zu vermitteln, in welchem Krisenzustand sich das Unternehmen tatsächlich befindet und wie hoch der Handlungsbedarf ist. „Eine gewisse Agilität und Sanierungswilligkeit sollte dabei aber selbstredend vorhanden sein, damit der Turnaround gelingt.“ Mögliche Handlungsoptionen betreffen etwa, je nach Phase, die Nutzung anderer Verkaufskanäle, die Kündigung von Verträgen mit Zahlungsverpflichtungen oder die Neuplanung des Personaleinsatzes.

Ein kleiner, schlagkräftiger Krisenstab, der aus den engsten Vertrauten der Führungsetage besteht, ist in vielen Fällen ratsam. Auch der Einsatz eines Interim-Managers, der sich beispielsweise um die Optimierung interner Prozesse kümmert oder das Controlling neu aufsetzt, ist oft sinnvoll, wenn nicht sogar nötig. „Durch unser breites Netzwerk können wir hier bei Bedarf sehr gute Kräfte vermitteln, die in einer Übergangsphase das Unternehmen wieder auf Kurs bringen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Georg Heidemann.

 Die Einbeziehung der Belegschaft sollte in schwierigen Zeiten jedoch so spät wie möglich erfolgen, um keine weiteren Unsicherheiten zu schüren. „Denn ist die Krise erst publik im Unternehmen, besteht die Gefahr, dass auch die treuesten Mitarbeiter noch abwandern“, so Markus Küthe. Aus diesem Grund tritt das Team von Heidemann Küthe bei ersten Terminen mit Mandanten auch meist inkognito auf und gibt sich der Belegschaft gegenüber nicht gleich als „Restrukturierer“ zu erkennen.

Ein Weg, um ein Unternehmen zu retten und den Turnaround zu schaffen, stellt aber auch das Insolvenzverfahren dar. Denn mit den modernen Möglichkeiten der Insolvenzordnung, dem Schutzschirmverfahren und der Eigenverwaltung, können verschiedene Missstände im Unternehmen auch operativer Art behoben werden. Bestes Beispiel: ein Betrieb, der mehrere Filialen unterhält und hierfür Mietverträge von fünf bis zehn Jahren Laufzeit abgeschlossen hat: „Ein außergerichtliches Verfahren ist hier im Krisenfall kaum realistisch, da der Betrieb diese Mieten nicht ewig wird weiterzahlen können“, sagt Dr. Georg Heidemann. Da sei das Insolvenzrecht mit seiner Sonderkündigungsmöglichkeit von drei Monaten eine echte Hilfe und für Unternehmen häufig auch die einzige Rettung. „Aber ganz gleich, wo ein Unternehmen im Krisenfall steht und welche Rettungsmaßnahmen es ergreift – je früher es dies tut und dabei externe Unterstützung einholt, desto besser.“


Autor: Elena Winter | Bilder: unsplash/adrian-trinkaus, unsplash/scott-graham

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