Den gordischen Knoten durchschlagen.

Kein M&A-Projekt ohne juristische Begleitung. Über die besonderen Anforderungen ihrer Arbeit mit Firmeninhabern, Käufern und Investoren berichten Dr. Georg Heidemann und Markus Küthe im Interview.

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Herr Dr. Heidemann, Herr Küthe, in einer immer komplexeren und stärker regulierten Wirtschaftswelt nehmen auch die Anforderungen an Unternehmenstransaktionen zu. Viel juristische Expertise ist hier gefragt. Der Bereich M&A („Mergers & Acquisitions“) ist eines der Spezialgebiete Ihrer Kanzlei. Darunter werden verschiedene Arten von Unternehmenstransaktionen zusammengefasst. Mit welchen befassen Sie sich vor allem?

Küthe: Wir unterscheiden vor allem zwischen Distressed M&A und Non-Distressed M&A. Bei ersteren handelt es sich um Verkäufe, bei denen sich das Unternehmen in einer Krisen- oder Insolvenzsituation befindet . Bei den Non-Distressed M&A liegt keine solche Notsituation vor. Wir sind in beiden Feldern für unsere Mandanten aktiv.

Da sind wir schon mitten im Thema. Worin liegen denn überhaupt die Vorteile für mich als Käufer, wenn das Unternehmen, das ich erwerben möchte, aus einer Insolvenz heraus verkauft wird?

Dr. Heidemann: Für Sie als Käufer gibt es eine Menge Vorteile. Sie profitieren von dem gesamten Restrukturierungsprogramm, wie es in der Insolvenzordnung oder in einem neuen Sanierungsgesetz festgelegt ist. Dabei bleiben sämtliche Forderungen von Gläubigern und somit sämtliche Verbindlichkeiten seitens des Schuldners im Insolvenzverfahren. Die Schulden gehen somit nicht auf den Käufer über. Und auch der oftmals notwendige Abbau von Arbeitsplätzen gelingt mit den Mitteln der Insolvenz leichter. Das Unternehmen ist also insgesamt schon so „hergerichtet“, wie Sie es als Käufer wünschen.

Mit welchen rechtlichen Fragen hat eine M&A-Transaktion überhaupt zu tun? Was sind konkret Ihre Aufgaben?

Dr. Heidemann: Egal ob Distressed M&A oder Non-Distressed M&A: In beiden Bereichen leisten wir vor allem vertragsjuristische Arbeit. Bei den Non-Distressed M&A, bei denen fast ausschließlich Unternehmensanteile verkauft werden, spielt sich der Großteil im Bereich von Garantien ab: Hier liegen uns in der Regel seitenweise Erklärungen des Verkäufers vor, die allesamt hochsensibel und hochstreitig sind. In Verhandlungen ist es dann eine große Herausforderung für uns, den gordischen Knoten zu durchschlagen.

Küthe: Bei Distressed M&A müssen Sie sich das Ganze wie den Verkauf eines Gebrauchtwagens vorstellen. Den lassen Sie ja allenfalls beim TÜV einmal checken, aber ansonsten kaufen Sie den Wagen „wie gesehen“. Man kauft auch nicht die Anteile an einem krisenbefangenen Unternehmen, sondern man kauft dessen Vermögensgegenstände, genannt auch „Asset Deal“ – und das unter Ausschluss jeder Garantie. In beiden Fällen handelt es sich aber um eine vertragsjuristisch sehr komplexe Arbeit. Darüber hinaus spielen auch wettbewerbs- und arbeitsrechtliche Fragen immer wieder eine Rolle. 

Eine M&A-Transaktion ist in der Regel ein längerer Prozess, der aus verschiedenen Phasen besteht. Wo lauern hier typische Fallstricke für Unternehmen?

Küthe: Gerade im Distressed-Bereich, wenn ein Unternehmen sich also in der Krise befindet, möchte der Insolvenzverwalter oft möglichst kurzfristig verkaufen. Da bleibt für den Käufer manchmal wenig Zeit für eine intensive Prüfung mit Deep Dive in alle Einzelheiten. Fallstricke lauern hier dann zum Beispiel im Steuerrecht, wenn man feststellt, dass nicht alle Erklärungen oder Jahresabschlüsse auf dem neuesten Stand sind. Die meisten Käufer kennen ihren Kaufgegenstand jedoch sehr gut, weil sie sich im Vorfeld gut informieren konnten und sich zum Beispiel die Maschinen, den Fuhrpark und andere Vermögensgegenstände genau angesehen haben. Bei Non-Distressed M&A ist die Zahl an Fallstricken etwas größer. Hier müssen Vertragsgrundlagen richtig erfasst werden und oft auch ausländische Rechtsordnungen berücksichtigt werden. Gerade in der ersten Phase drohen manche Projekte zu scheitern. Wenn es zum Vertragsschluss kommt, spielen Garantieverletzungen immer wieder eine Rolle. Wenn ein Chemieunternehmen beispielsweise garantiert, dass keine Umweltschäden bestehen, der Käufer aber doch eines Tages Bodenverunreinigungen feststellt, kann das zu enormen Schadensersatzforderungen führen!

Wie läuft die Suche nach einem Käufer in der Regel ab?

Dr. Heidemann: Diese Suche nach Käufern, also die „Identifizierung von Targets“, wie man in der Fachsprache sagt, ist ein Schwerpunkt von M&A und daher auch für uns als Kanzlei ein großer Aufgabenbereich. Wichtig ist dabei vor allem eine sorgfältige Marktanalyse. Wir schauen uns also das Wettbewerbsumfeld genau an und prüfen auf vertikaler und horizontaler Ebene, wo es Kaufinteressenten geben könnte. Neben den strategischen Investoren kommen aber auch Finanzinvestoren infrage, die Anlagemöglichkeiten suchen. Dazu zählen Banken, Versicherungen oder Investmentfonds. Diese gilt es zu identifizieren. Wir haben sehr gute Beziehungen in die unterschiedlichen Branchen und wissen, wen wir ansprechen können. Zudem greifen wir bei unserer Suche auf spezielle Verkaufsbörsen und andere Plattformen zurück.

Was sind aktuelle Projekte im M&A-Bereich, die Sie begleitet haben und von denen Sie berichten können?

Dr. Heidemann: Wir haben zum Beispiel vor Kurzem ein M&A-Projekt im Hotelbereich erfolgreich abgeschlossen. Hier bestand die Herausforderung darin, viele Beteiligte unterschiedlicher Kulturen an einen Tisch zu bekommen und untereinander zu vermitteln. In einem anderen Fall aus jüngster Zeit haben wir den Verkauf einer Baumschule juristisch begleitet. Dabei galt es unter anderem, die verschiedenen Grundstücke ordnungsgemäß zu erfassen. Darüber hinaus stand aber auch der Verkauf des Betriebs an. Hier war es recht anspruchsvoll, den Käufer davon zu überzeugen, die Baumschule als Ganzes, als funktionierenden Organismus, zu übernehmen.

Der Verkauf eines Unternehmens geht ja sicher häufig mit vielen Emotionen einher. Wie gehen Sie hiermit in Ihrer Beratung um?

Küthe: Ja, vor allem bei Verkäufen aus der Insolvenz heraus ist diese emotionale Seite zu berücksichtigen. Dabei haben Sie es in der Regel mit einem Insolvenzverwalter zu tun, der den Gläubigern verpflichtet ist und selbstverständlich das beste Ergebnis erzielen möchte. Dieser trifft nun auf einen Unternehmer, der seine Firma vielleicht vor Jahrzehnten mit viel Herzblut aufgebaut und sich nun mit den „Scherben“ seines Wirtschaftens konfrontiert sieht. Hier ist tatsächlich psychologisches Fingerspitzengefühl und Empathie vonnöten, um den Firmeninhaber davon zu überzeugen, dass eine Insolvenz notwendig und vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Allerdings ist vielen insolventen Unternehmern auch klar, dass sich ihre wirtschaftlichen Freiheiten mit der Zeit immer mehr einschränken werden und dass ihnen dann nur noch die Insolvenz helfen kann. Ganz anders sieht es zum Beispiel bei Transaktionen aus, bei denen Finanzinvestoren beteiligt sind. Hier geht es vorrangig um den Kauf von Unternehmensanteilen, die ins Portfolio passen sollten. Da sind in der Regel weniger Emotionen im Spiel.

 Wann ist aus Ihrer Sicht ein M&A-Projekt erfolgreich gewesen?

Küthe: Für uns ist ein Projekt gelungen, wenn wir die Ziele unseres Mandanten erreicht haben. Das heißt zum Beispiel, dass der Organismus des Betriebes fortbesteht, dass es zu keiner Wertevernichtung gekommen ist und wir eine Liquidation vermeiden konnten. Hinter einem Unternehmenskauf oder -verkauf stecken aber immer auch menschliche Schicksale. Das heißt, ein geglücktes Projekt ist für uns auch eines, bei dem Arbeitsplätze bestmöglichst erhalten bleiben. Am Ende sollten beide Seiten, Käufer wie Verkäufer, mit dem Ergebnis zufrieden sein. Und wir sind es, wenn wir unseren Beitrag dazu leisten konnten.


Wenn Sie Fragen zum Thema Mergers & Acquisitions haben,
beraten wir Sie gern.


Autor: Dr. Elena Winter | Bilder: Peter Fazekas/pexels.com

 
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Selbstbestimmt bleiben: die Eigenverwaltung